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Datenschutz: (k)ein Problem

erstellt von Ulrike Seip am 05.08.2010 17:55 |
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Datenschutz und Bankgeheimnis: Sind die Anforderungen des BDSG überhaupt noch zu erfüllen?

Wer hat das nicht schon selbst erlebt, die abendlich nervenden Werbeanrufe und postkasten­füllenden Papierladungen? Woher nehmen diese Unternehmen eigentlich das Recht, uns zu überfluten? Woher haben die überhaupt unsere Daten? Und wenn diese Art der Adressnutzung zulässig ist: Warum sollen wir dann nicht auch im eigenen Unternehmen Daten einfach verwenden, verkaufen, verschenken?

Auf der anderen Seite stehen die nicht enden wollenden Datenschutzskandale in der Presse. In dieser Reihe genannt zu werden, ist kein anzustrebendes Ziel. Aber wo liegt die Grenze zwischen Zulässigkeit und Datenschutzskandal?

Mit der Novellierung des Bundes­daten­schutz­gesetzes hat der Gesetzgeber die Rechte der Bürger gestärkt und in deutlich höherem Umfang auf die Verantwort­lichkeit der Unternehmen für die Sicherheit der Datenverarbeitung aufmerksam gemacht. Zum 11. Juni 2010 wurde die dritte und letzte Stufe der Novelle in Kraft gesetzt. Für die Banken hat dies nicht unerhebliche Auswirkungen - lesen Sie mehr dazu im angehängten Artikel aus der aktuellen Netzwerk.