Ist der Erfolg eines Geldwäschebeauftragten messbar?
Diese Frage wird unseren Fachdozenten nicht selten gestellt.
Der Wunsch, den Erfolg des Geldwäschebeauftragten sichtbar zu machen, ist groß - insbesondere vor dem Hintergrund, dass die obligatorische Implementierung und Nutzung eines Geldwäschepräventionssystems in der Kreditwirtschaft Kosten erzeugt, denen keine Erträge gegenüberstehen.
Betriebswirtschaftlich können die Einführung entsprechender Systeme sowie die Implementierung der gesetzlichen, regulatorischen, gesellschaftlichen und betrieblichen Grundsätze im Sinne von Compliance die Kernkompetenzen eines Kreditinstitutes ergänzen und zu einem Wettbewerbsvorteil führen. Gerade in der Finanzkrise lässt sich so der Wert des Unternehmens durch Reputation und Imagegewinn langfristig steigern.
Über compliance-konformes Arbeiten und Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche kann die Bank dem Kunden zweifelsohne ein Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens vermitteln: So weiß er, dass „sein“ Kreditinstitut sich an Rechte und Werte hält. Aber auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte bleibt die Frage der Messbarkeit nach wie vor offen.
"Fast jede Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz führt zu einer Verfahrenseinstellung! Das frustriert doch ungemein!“ Diese Aussage bekommt Herr B., Mitarbeiter im Bereich Geldwäscheprävention der GenoTec und u.a. Referent an der Frankfurt School of Finance, regelmäßig zu hören.
"Die Verfahrenseinstellung liegt allerdings darin begründet, dass der Paragraf 261 StGB diejenigen nicht bestraft, die wegen Beteiligung an der Vortat strafbar sind. Somit wird eine Doppelbestrafung des Vortäters vermieden. Das heißt aber auch, dass die Einstellungsmitteilung nicht bedeutet, dass die Anzeige erfolglos war“, erklärt Herr B., der in seiner Funktion als Geldwäschebeauftragter im ständigen Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden steht.
"Der Erfolg des Geldwäschebeauftragten entzieht sich somit jeglicher Messbarkeit. Seine Arbeit sollte aber als Teil des gesellschaftlichen Auftrages verstanden werden, die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Auch hieraus ziehe ich meine Motivation“, so Herr B. abschließend.
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