Risikobereiche der Gefährdungsanalyse Betrugsprävention
Der neue § 25c KWG hat die Anforderungen an die Betrugsprävention in Kreditinstituten und bei Finanzdienstleistern (Factoring-/Leasingunternehmen) deutlich verschärft. Eine der acht Primärpflichten der "Zentrale Stelle" ist dabei die integrierte Gefährdungsanalyse: Sie muss sicherstellen, dass die jeweiligen Gefährdungsanalysen in Bezug auf die Prävention gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und „sonstige strafbare Handlungen“ aufeinander abgestimmt sind.
In der Gefährdungsanalyse zur Betrugsprävention ist zunächst die aus der Geldwäscheprävention bekannte Struktur (kunden-, produkt- und transaktionsbezogene Risiken) zugrunde zu legen. Zusätzlich müssen nun weitere Risiken - etwa Länder- oder Vertriebswegsrisiken sowie "sonstige Risiken" - einbezogen werden. Hierunter fällt nach der Intention des Gesetzes (siehe BT-Drs. 17/3023, Seite 60) wie auch der ZKA-Hinweise ebenso der Faktor "Mitarbeiter". Eine breite Übersicht über die insgesamt möglichen Risikobereiche stellen wir Ihnen hier als PDF zum Download bereit:





