Datensicherheit und Datenschutz in der Arztpraxis
Worum geht es? | |
Schon vor 2000 Jahren bezeichnete Hippokrates die Wahrung des Patientengeheimnisses als „heilige Pflicht“ des Arztes. Mit dem hippokratischen Eid verpflichten sich Mediziner daher noch heute zur Verschwiegenheit. Die GenoTec will Ärzte dabei unterstützen, |
Eine gute Datenschutzorganisation kann überdies helfen, die Abläufe in der Praxis generell zu optimieren. |
Welche Grundlagen sind für Ärzte verpflichtend? | |
Gemäß § 10 Abs. 1 MBO und als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag sind Ärzte zur Dokumentation verpflichtet. | In diesem Zusammenhang müssen alle Ärzte das Persönlichkeitsrecht des Patienten in der Ausprägung des informationellen Selbstbestimmungsrechts sowie die Wahrung des Patientengeheimnisses beachten. Dies spiegelt sich in der Dokumentation der Behandlungsabläufe und -ergebnisse wider.
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Der (externe) Datenschutzbeauftragte im Gesundheitswesen | |
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