Russland: Neues Gesetz gegen Insiderhandel
Nach Jahren der Willkür erhalten die russischen Behörden eine gesetzliche Handhabe
Moskau - Nach zehn Jahren ergebnisloser Debatte hat das russische Parlament jetzt ein Gesetz gegen Insiderhandel verabschiedet. Die strafrechtliche Verfolgung tritt erst in drei Jahren in Kraft, doch Strafen für Marktmanipulationen sollen bereits jetzt eingeführt werden.
Zwar war Insiderhandel auch bisher schon verboten, doch hatte die russische Finanzmarktaufsicht keine Handhabe, da Sanktionen nie gesetzlich festgeschrieben worden waren. Zuletzt war der Druck zu einem neuen Gesetz auch deshalb gestiegen, weil sich Russland stärker als internationales Finanzzentrum positionieren will.
Auf Marktmanipulation steht künftig eine Geldstrafe von bis zu einer Million Rubel (etwa 26.000 Euro) oder bis zu sieben Jahre Gefängnis. Der unrechtmäßige Gebrauch oder die Weitergabe von Insiderinformationen wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug zwischen zwei und sechs Jahren geahndet.
In der verabschiedeten Fassung war noch die Staatsanwaltschaft von der Liste der möglichen Träger von "Insiderinformationen“ gestrichen worden. Wladislaw Reznik, Vorsitzender des Finanzmarktausschusses, erklärt dies damit, dass die Staatsanwaltschaft eher der Judikative zuzuordnen sei, deren Organe ebenso von der "Insider"-Liste ausgenommen sind. Der Hintergrund: Beim größten russischen Wirtschaftsprozess vor gut fünf Jahren gegen den zerschlagenen Ölkonzern Yukos hatten die vielfältigen Erklärungen der Staatsanwaltschaft zu einer starken Volatilität der Yukos-Aktien geführt. Dies hatte die Frage nach einer Marktmanipulation seitens der sichtlich politisch gesteuerten Ermittlungsorgane aufgeworfen.
Quelle: http://diepresse.com
