Verfassungsgericht erschwert Untreue-Urteile
Verursachter Schaden muss künftig genauer beziffert werden
Karlsruhe - Die Justiz hat es künftig schwerer, Manager wegen Untreue zu belangen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Voraussetzungen für einen Schuldspruch verschärft. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, sei die derzeitige Regelung im Strafgesetz verfassungsgemäß. Allerdings müsse der finanzielle Schaden, den ein Angeklagter tatsächlich verursacht hat, künftig genauer benannt werden.
Mehrere Manager hatte zuvor Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie in verschiedenen Untreue-Prozessen unter anderem wegen der Vergabe von ungedeckten Krediten verurteilt worden waren. Wegen Untreue können Täter bestraft werden, die aufgrund ihrer beruflichen Position fremdes Vermögen betreuen müssen, diese Pflicht schuldhaft verletzen und so einen Schaden verursachen.
Quellen: www.finanznachrichten.de, www.sueddeutsche.de
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