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Das Produktinformationsblatt zum AnsFuG (Netzwerk 01/2012)

Praxis-Tipps zum neuen Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz: Wann und für wen? Von Andreas Marbeiter und Sabine Warner. Quelle: Netzwerk 01/2012.

Am 7. April 2011 wurde das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktions­fähigkeit des Kapitalmarktes, kurz AnsFuG, verkündet. Dieses enthält – neben kleineren Anpassungen des Finanzmarkt­stabilisierungs­beschleunigungs- und des Restrukturierungsfondsgesetzes – weitreichende Änderungen von Wertpapiererwerbs- und Über­nahme­gesetz (WpÜG), Investmentgesetz (InvG) und Wertpapier­handelsgesetz (WpHG). Zwei Regelungs­bereiche sind besonders erwähnenswert: die Einführung eines Produktinformationsblattes sowie die Mitarbeiteranzeigen und -qualifikationen.

Im Folgenden beschäftigen wir uns mit der Frage, wann ein Produktinformationsblatt (PIB) nach § 31 Abs. 3 a WpHG ggf. auch an gekorene professionelle Kunden auszuhändigen ist bzw. wann dies gem. § 31 Abs. 9 WpHG entbehrlich sein kann. Und: Welche Empfehlungen ergeben sich aus der Beantwortung dieser Frage für die Bank?

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